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Standesbeamtinnen und Standesbeamte Sachsen

Schön, dass Sie zu uns gefunden haben. Sie finden auf unserer Website wichtige Informationen zu unserem Landesfachverband. Wir informieren Sie über aktuelle Ereignisse/Termine und stellen Ihnen alle Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Ihr Landesfachverband
der Standesbeamtinnen und Standesbeamten
des Freistaates Sachsen e.V.

Aktuelle Informationen:


Eintrag vom: 16.11.2023 / 09:48
Termine der Frühjahrsschulung

Auf unserer Internetseite finden Sie die Termine der Frühjahrsschulung 2024.

Themen dieses Mal sind:

 

Besonderheiten bei der Sterbefallbeurkundung aktuelle Gesetzesvorhaben (Darstellung Stand und beabsichtigte Änderungen) Selbstbestimmungsrecht Geburts- und Ehenamensrecht

Der Besuch der Fortbildungsveranstaltung liegt im besonderen dienstlichen Interesse und die Teilnahme an der Veranstaltung sollte allen Standesbeamten ermöglicht werden Die Anmeldungen bitte per Mail direkt an den Lehrgangsleiter (E-Mail-Adressen siehe Internetseite) sobald diese veröffentlicht sind.

Fachliche Fragen an den Fachausschuss stellen Sie bitte bis 24.01.2024 an Herrn Klettner.

Ihr Landesfachverband


Eintrag vom: 16.11.2023 / 09:13
neue Termine für die Seminare "Eheschließungsstandesbeamte" und "Altdeutsche Schrift"

Auf unserer Internetseite finden Sie die neuen Termine für folgende Seminare

Eheschließungsstandesbeamte

https://www.standesbeamte-sachsen.de/pages/landesfachverband/eheschliessungsstandesbeamte.php

Seminar "altdeutsche Schrift"

https://www.standesbeamte-sachsen.de/pages/landesfachverband/intern/schulung-alte-schrift.php

Für das Seminar "Altdeutsche Schrift" konnten wir einen neuen Dozenten anwerben.

Interessenbekundung bzw. Anmeldungen erfolgen bitte mit den Anmeldeformularen an Herr Hornig (hornig(at)standesbeamte-sachsen(dot)de).


Eintrag vom: 16.11.2023 / 09:09
Produktivsetzung Datenabruf Stufe 2

Der Landesfachverband informiert im Zusammenhang mit der Produktivsetzung der Stufe 2 des Datenabrufverfahrens, dass nunmehr die Möglichkeit besteht einen Technischen Benutzer durch den Verfahrensanbieter von AutiSta (KISA, ITC Halle usw.) einrichten zu lassen.

Der technische Benutzer ist für die Steuerung des automatischen Datenabrufverfahrens nach § 69 Abs. 2 PStG zuständig. Der automatische Datenabruf bezieht sich nur auf die bereits in elektronischer Form vorliegenden Registereinträge. Hierdurch solle eine Entlastung der Standesämter bei der Beantwortung dieser automatischen Datenabrufe eintreten, da hierdurch keine manuelle Beantwortung durch einen Beschäftigen des Standesamtes notwendig ist.

Für Fragen zur Einrichtung des automatisierten Datenabrufes wenden Sie sich bitte an Ihren Anbieter des Fachverfahrens AutiSta.

Ihr Landesfachverband