© Copyright 2009 - 2012 by Landesfachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Freistaates Sachsen e.V. all rights reserved * Webdesign: www.my-poi.de
...................................................
9. SächsKVZ vom 04.November 2011 >> mehr
Frühjahrsschulung 2012 >> mehr
Sabine Otto ist Ehrenvorsitzende
Am 28. und 29. Mai 2010 fand in Castel San Pietro Terme/Italien der 10. Kongress des Europäischen Verbandes der Standesbeamten (EVS) statt.
10. Kongress des EVS in Italien am 28. und 29. Mai
Sie sind hier: >> Startseite >> Aktuelles >> Jahreshauptversammlung 2008
Das Generalthema des 10. Kongresses „Das Standesamt als Dienstleistungsunternehmen - Realisation von Recht und Kundenorientierung"
Schulungszentrum des italienischen Verbandes
A.N.U.S.C.A. in Castel San Pietro Terme
Teilnehmer des sächsischen Landesfachverbandes in Italien waren die Vorstandsmitglieder Frau Otto, Herr Heinz und Frau Schmidt, sowie das Fachausschussmitglied Frau Zabel.
Eröffnet wurde der Kongress am 28. Mai 2010 um 09.30 Uhr durch den Generalsekretär des EVS Herrn Dr. Jan Otten, Niederlande. Herrn Paride Gullini, Präsident des italienischen Standesamtsverbandes A.N.U.S.C.A. begrüßt die Teilnehmer aus den Mitgliedsländern des EVS und die Gäste. Er drückte seine besondere Freude darüber aus, dass der 10. Kongress wieder in Italien stattfindet, fand doch auch der 1. Kongress bereits schon einmal in Italien statt. Sein Verband feiert Ende November in Meran bereits sein 30-jähriges Bestehen. Begrüßt wurden die Gäste auch vom stellv. Bürgermeister der Gemeinde San Pietro Terme sowie von der stellv. Landrätin der Region Emilia Romana. Der Präsident des EVS Herr Cees Meesters würdigte die Arbeit des EVS in den letzten 10 Jahren und hoffte bald weitere Länder in den EVS aufnehmen zu können. Er sprach den Gedanken aus, dass nicht nur EU-Staaten Mitglied werden könnten, denn es geht um die Zusammenarbeit aller Staaten. Er würdigt auch nochmals die Arbeit der ehemaligen Präsidenten des EVS, Herrn Dr. Weidelener und Herrn Schlacher aus Österreich. Sie alle wünschten dem Kongress einen guten Verlauf, interessante Themen und den Gästen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Moderation für den 28.05.2010 übernahm, Frau Prof. Dr. Roberta Clerici, Dozentin für Internationales Privatrecht an der Staatlichen Universität in Milano. Der erste Kongresstag war wieder voll mit sehr interessanten Redebeiträgen. So sprachen u. a. Dr. Giovanna Menghini, Generaldirektorin für Personenstandswesen im Innenministerium Italiens.
Alle Kommunen sollen an ein einheitliches Netz angeschlossen werden. Bisher sind schon 800 Kommunen integriert. Der italienische Präsident hat durch Dekret von 2000 die Digitalisierung erlassen. Durch Vernetzung mit Standesamt, Melderegister für im Ausland lebenden Italienern, zentrales Personenstandsregister wurde vieles für die Bürger vereinfacht. Auch für die Zukunft ist eine weitere Digitalisierung der Daten vorgesehen, wobei auf die Sicherheit größter Wert zu legen ist. Es soll ein Austausch der Daten innerhalb Europas erfolgen. Bisher nehmen 6 europäische Länder an diesem Pilotprojekt teil. Das Ziel soll u. a. sein, die Schaffung einer gemeinsamen Infrastruktur. Z. B. die gegenseitige Anerkennung der Urkunden oder Scheidungsurteile aus dem Ausland. Weitere Beiträge lieferten Leon Evers, aus den Niederlanden! Ab 2015 sollen Kunden-Kontakt-Zentren (KCC) eingerichtet werden, wo der Bürger per Brief, E-Mail, Telefon oder persönliche Vorsprache mit nur einem Mitarbeiter seine Fragen und Probleme besprechen kann. Egal wohin er sich wendet, er bekommt immer die richtige Antwort. So soll die Anmeldung der Eheschließung nicht an den Wohnsitz gebunden sein, eine Geburtsanzeige z. B. vom privaten PC möglich sein. Personendaten, die einmal digitalisiert sind, können von allen Ämtern eingesehen werden. So können u. a. auch die Meldestellen, die Kfz-Anmeldungen usw. davon profitieren. Dr. Piotr Kasprzyk von der Katholischen Universität Lublin, Polen sprach über die Stellung des Standesbeamten. Die Aufgaben des Standesbeamten wachsen stetig und daher ist es wichtig, dass der Standesbeamte eine gute Ausbildung hat und sich ständig fortbilden kann, auch auf dem Gebiet fremder Rechtsvorschriften. Die Verantwortung für den Standesbeamten ist und mit hohem Fachwissen verbunden. Der Fachausschuss des EVS sollte sich mit der CIEC zusammentun und die Stellung des Standesbeamten sollte in den EVS-Ländern harmonisiert werden. Dabei muss natürlich die Fachlichkeit und die Ausbildung in den Mittelpunkt gestellt werden. Einen weiteren Beitrag lieferte Beate Anefeld, aus der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Vortrag stand unter der Überschrift: „Die Sandwichposition des Standesbeamten"
„Wahrscheinlich wurde das Sandwich nach John Montagu, dem vierten Earl of Sandwich einem britischen Staatsmann und angeblich leidenschaftlichen Kartenspieler benannt, der der Legende nach 1762 während eines stunden- langen Cribbage-Spiels keine Zeit zum Essen fand. Montagu habe sich daraufhin das Essen in zwei Brotscheiben legen lassen, worauf ein Mitspieler ebenfalls ein „Brot wie Sandwich" verlangt habe.
Der Standesbeamte befindet sich in einer ähnlichen Position. Als mittlerer Führungskraft ist er einmal seinem Vorgesetzten nach „oben verantwortlich und nach „unten seinem Mitarbeiter. Dem Gesetzgeber ist er verpflichtet die Gesetze umzusetzen, aber auch dem Bürger vor Ort gerecht zu werden. Er steht also immer zwischen den gesetzlichen Auftrag und dem Bürgerservice, wie eben in einer Sandwichposition. Er kann immer nur so kunden- und bürgerfreundlich sein, wie es der Gesetzgeber zulässt Über ein weiteres sehr interessantes, aber auch in den Konferenzpausen heiß diskutiertem Thema sprach Frau Eleonore Bailer, vom Standesamt Wien. „Der Standesbeamte - vom Urkundsbeamten zum Zeremonienmeister – „
Da in den 90-iger Jahren sehr viele Brautpaare an anderen Orten heiraten wollten, z. B. in Venedig, in Las Vegas, auf Mauritius, hat man sich bei den Wiener Standesämtern Gedanken gemacht und das Projekt „Trauungen an den schönsten Orten Wiens 1999 ins Leben gerufen. Heute heißt das Projekt „Traumhochzeit in Wien Zwischen ca. 40 besonderen Orten können die Brautpaare wählen. Die Palette reicht vom Schloß Schönbrunn, dem Riesenrad im Wiener Prater bis hin zu privaten Gastronomieobjekten. Das Motto der „Traumhochzeiten lautet: „Alles ist erlaubt, was nicht verboten ist! Der Standesbeamte hilft dem Brautpaar bei der Organisation der Trauung vom Anfang der Anmeldung bis zum Ende der Feierlichkeiten. Ziel ist die Vermarktung Wiens als Hochzeitsstadt. Nachzulesen auf der Internetseite der Stadt Wien – „Traumhochzeiten. Noch viele Beiträge haben wir an diesen beiden Kongresstagen gehört. So sprach Herr Willi Heussler aus der Schweiz was sich 7 Jahre nach der Grazer Erklärung in den europäischen Ländern hinsichtlich der Harmonisierung des internationalen Rechts verbessert hat. Ziel der Grazer Erklärung war, die Harmonisierung des Ehe- und Familienrechts, die Verringerung der Verwaltungsarbeit, die Bekämpfung der Scheinehen und die Vereinfachung der Prüfung der Ehefähigkeit. So wurden in vielen Ländern u. a. die Eheverbote ausgehebelt aber schon die - Gültigkeit der Ehefähigkeitszeugnisse ist unterschiedlich. - Eine Wartefrist für Frauen besteht u. a. noch in Italien. - Die Frist zwischen Anmeldung und Eheschließung ist in einigen europäischen Ländern gesetzlich vorgeschriebene. - In manche Länder liegt die Prüfung der Ehefähigkeit ausschließlich am Eheschließungsort. - Viele Länder prüfen nur die letzte ausländische Scheidung (Ausnahme Deutschland und Österreich) Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich seit der Grazer Erklärung in den europäischen Mitgliedsländern des EVS wenig verändert hat. Da gibt es noch viel zu tun. Bevor der Kongress nach zwei intensiven Tagen zu Ende ging, wurden noch viele interessante Vorträge gehalten und in den Kongresspausen fand reger Erfahrungsaustausch auch auf internationaler Ebene statt. Die Teilnehmer waren sich einig, dass es eine gelungene Veranstaltung war und den Organisatoren wurde der Dank dafür ausgesprochen. Zum Schluss wurde eine Präsentation aus Polen vorgestellt, wo 2011 der 11. Kongress stattfinden soll. Mit vielen Eindrücken und neuen Erfahrungen traten die Delegationen am Samstag, den 30. Mai 2010 die Heimreisen an.
Impressionen vom Kongress
Teilnehmer der Delegationen aus Thüringen, Sachsen und Westfalen-Lippe in einer Kongresspause.
Vertreter aus Hessen und Rheinland- Pfalz auf dem Weg zur Kongresshalle
Frau Otto mit dem Präsidenten des EVS, Herr Cees Meester (2.v.links) und dem Generalsekretär, Dr. Jan Otten (2.v. rechts) sowie Vertretern des italienischen Fachverband.
Interessierte Zuhörer aus Sachsen
|